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Grundsätzlich wird bei in Filmen eingesetzter Musik eine GEMA-Gebühr fällig sofern der oder die Künstler Mitglied in der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) oder vergleichbaren Verbänden organisiert sind. Es gibt aber auch eine Reihe von Künstlern, die nicht der GEMA angehören und dementsprechend gemafreie Musik zum Verkauf anbieten.

Viele Produktionsfirmen greifen mittlerweile auf diese gemafreie Musik zurück und es gibt sehr hochwertige Produktionen. Der große Vorteil ist, dass mit dem Erwerb dieser Musik keine weiteren Einschränkungen mehr gegeben sind. Sie müssen einen Film nicht für jede Vorführung anmelden und dürfen ihn auch ohne Einschränkungen überall zeigen.

Aus diesem Grunde arbeite ich in meinen Produktionen für Unternehmen mit gemafreier Musik und ich habe die entsprechenden Nutzungslizenzen.

Die auf dieser Homepage vewendeten Bilder sind entweder von mir selbst erstellt (Urheber) oder ich habe die Bilder für die freie Nutzung erworben.

Für sämtliche Musikstücke und vewendeten Bilder auf dieser Homepage liegen mir die Nutzungslizenzen vor bzw. bin ich der Urheber.

Bei Filmen über private Feiern etc. informiere ich Sie gerne im Gespräch über die Möglichkeiten.